Kosmetik Wissen

Hier findest du geballtes Wissen von Inhaltsstoffen bis zur Gründung deines eigenen Kosmetik Business.
Dich erwartet eine Fülle von spannenden Blogbeiträgen, die dir helfen werden, deine
Leidenschaft für Kosmetik zu vertiefen und dein Wissen zu erweitern.

Ist mein Produkt sicher - Beitragsbild Blogbeitrag

Ist mein Produkt sicher?

August 11, 20232 min read

Im Rahmen der Erstellung des Sicherheitsberichts wird geprüft, ob dein Produkt als sicher bewertet werden kann.

Es kann vorkommen (und kommt auch vor), dass deine Rezeptur durch deinen Sicherheitsbewerter oder deine Sicherheitsbewerterin nicht als sicher bewertet werden kann.

Was das heißt? Du kannst dein Produkt dann nicht auf den Markt bringen – also in Verkehr bringen.

Wenn dein Produkt nicht sicher ist

Ein Produkt, welches nicht als sicher bewertet wird, darf nicht in Verkehr gebracht werden. 

Das ist natürlich super ärgerlich, denn jetzt müsstest du:

  • deine Rezeptur anpassen

  • neue Stabilitäts- und Lagertestung

  • neue mikrobiologische Untersuchung

  • ggfs. neuen Konservierungs-Belastungs-Test

  • neuer Sicherheitsbericht

Du müsstet finanziell und zeitlich wieder einiges in die Hand nehmen.

Deine Rezeptur im Vorfeld prüfen

Aber es gibt eine sehr gute Nachricht: Du kannst bereits im Vorfeld dazu beitragen, dass deine Rezeptur als sicher bewertet wird.

Dafür gibt es zwei verschiedene Vorgehensweisen:

1. Du prüfst deine Rezeptur so gut du kannst selber.

2. Du nimmst dir frühzeitig einen Sicherheitbewerter oder eine Sicherheitsbewerterin mit ins Boot und lässt dich unterstützen. Das kostet Geld, aber lange nicht so viel, wie eine Rezeptur, die nicht als sicher bewertet werden kann.

Variante 1: Selber prüfen

Wenn du dich dazu entscheidest, dass du deine Rezeptur selber prüfen möchtest, dann ist wichtig, dass du natürlich niemals so konkret prüfen kannst, wie ein Sicherheitbewerter oder eine Sicherheitsbewerterin (die haben das ja gelernt).

Trotzdem kannst du folgende Dinge überprüfen:

  • Enthalten die eingesetzten Rohstoffe Inhaltsstoffe, die in Anhang II verboten sind?

  • Sind enthaltende Inhaltsstoffe durch die Anhänge der Kosmetik-Verordnung in ihrer Einsatzkonzentration beschränkt?

  • Werden Verbote und Höchstkonzentrationen eingehalten?

  • Sind enthaltende Inhaltsstoffe durch das Cosmetic Ingredient Review bewertet worden? Werden die Konzentrationen eingehalten?

Variante 2: Prüfen lassen

Gibst du die Prüfung ab, so wird dein Sicherheitbewerter oder deine Sicherheitsbewerterin viele Informationen von dir brauchen, dir aber konkret sagen können, ob deine Rezeptur als sicher bewertet werden kann oder nicht – und wenn nicht was du ändern kannst/solltest.

blog author image

Maike Schnitzler

Chemikerin I Sicherheitsbewertin für Kosmetik

Back to Blog